Zugelassen zur Ausbildung werden Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen bzw. MSc-Absolvent/innen nach bestandener Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt oder einem gleichwertigen Abschluss im In- und Ausland, der dem §15Abs.2HRG entspricht.

Zugelassen werden ferner Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychotherapie“ oder „fachgebundene Psychotherapie“ oder zum/zur „Facharzt/Fachärztin Psychosomatik und Psychotherapie“.

Bitte senden Sie zunächst nur ein einfaches Anschreiben an unsere Geschäftsstelle und informieren Sie sich, ob freie Plätze vorhanden sind. Bitte senden Sie erst nach positivem Bescheid durch die Geschäftsstelle ein Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf, einer Kopie des Diplom-Zeugnisses bzw. Master of Science-Zeugnis (oder einem anerkannten gleichwertigen Abschluss) bzw. der ärztlichen Approbation sowie einem Passfoto. Ihre Zulassungsvorsaussetzungen werden von uns geprüft, bei positiver Prüfung füllen Sie bitten den untenstehenden Antrag auf Zulassung aus und überweisen Sie die fällige Aufnahmegebühr, wie im Antrag beschrieben.

Jede/r Ausbildungskandidat/in führt zur Überprüfung der persönlichen Eignung für die angebotene Ausbildung zwei kostenpflichtige Zulassungsgespräche bei Dozent/innen des TIB durch und wird für die Ausbildung zugelassen, wenn kein Einspruch erfolgt. Die Zusage zur Ausbildung erfolgt schriftlich. In strittigen Fällen trifft der Zulassungsausschuss die Entscheidung zur Zulassung.

Mit Beginn der Ausbildung bestätigt der/die Ausbildungsteilnehmer/in durch die Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag die Einhaltung der Ausbildungsordnung, des Lehrplans und des Curriculums und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltender Anordnungen und der übergeordneten Verpflichtungen (Schweigepflicht über alle Informationen in den Selbsterfahrungsgruppen und über die Patienten).


Zugangsvoraussetzungen für Psycholog:innen


Aufnahmeantrag  zum Ausdruck

Bitte senden Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen zu. Die Gebühr für die Zulassungsgespräch begleichen Sie bitte erst nach Zahlungsaufforderung von uns.