Ärztinnen und Ärzten bieten wir die Weiterbildung zum Zusatztitel “Psychotherapie”, sowie psychotherapeutische Ausbildungsmodule zum/zur “Facharzt/Fachärztin für Psychosomatik und Psychotherapie“ und zum/zur „Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“ an.

  1. Das Wichtigste in Kürze:
  • Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
  • Zusatztitel “Psychotherapie
  • psychotherapeutische Ausbildungsmodule: “Facharzt/Fachärztin für Psychosomatik und Psychotherapie“ und „Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Die Ausbildung orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Baden-Württemberg. Zusatzmodule für abweichende Bestimmungen anderer Ärztekammern können intern oder extern zusätzlich erworben werden.

Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung ist die Approbation und  eine begonnene oder abgeschlosseneFacharztweiterbildung sowie klinische Erfahrung im Umgang mit Patienten.

Die Inhalte der Zusatzweiterbildung Psychotherapie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.  Desweiteren umfasst die Zusatzweiterbildung „Psychotherapie“ in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mitbedingt sind.

Die Inhalte der Zusatzweiterbildung “Psychotherapie” entsprechen in etwa dem Psychotherapieteil der Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie. Werden die supervidierten Behandlung in einer TIB-Lehrpraxis durchgeführt, können die Weiterbildungskosten erheblich reduziert werden.

Von der Weiterbildung zum Facharzt “Psychosomatik und Psychotherapie” können alle berufsbegleitenden Teile vollständig oder teilweise am TIB absolviert werden. Das heißt: Theorie, Balintgruppe, Entspannungsverfahren und Selbsterfahrung, bei Bedarf auch Teile der KV Anforderung Gruppenspychotherapie. Ausserdem die supervidierten Langzeittherapien in unseren Lehrpraxen u.a. in Mannheim, Heidelberg, Bad Herrenalb, Freiburg, Konstanz, Würzburg, Hausach, Neustadt, Gießen, Stuttgart und Tiefenbronn bei Pforzheim, Ettlingen. Für diese können wir eine Vergütung bezahlen.

2. Anleitung ärztliche Weiterbildung

3. Neufassung Weiterbildungsordnung