Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung ist die Approbation und die Weiterbildung in einem somatischen Fachgebiet, bzw. eine durch die Ärztekammer anerkannte Qualifikation im Ausland oder der Nachweis der Weiterbildung in den Fächern Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie eine ausreichende klinische Erfahrung im Umgang mit Patienten.

Weiterbildungsinteressenten/innen stellen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung an das TIB (Formular siehe unten) mit tabellarischem Lebenslauf einer Kopie der Facharztanerkennung oder einer Bestätigung der Weiterbildung sowie einem Passfoto. Jede/r Bewerber/in führt dann zwei kostenpflichtige Zulassungsgespräche bei Dozent/innen des TIB durch.

Die Zusage erfolgt schriftlich. In strittigen Fällen trifft der Zulassungsausschuss des TIB die Entscheidung zur Zulassung.

Der Erwerb des Zusatztitels ` Psychotherapie´ bei der Ärztekammer ist erst nach Abschluss der Facharztweiterbildung möglich.

Vor Beginn der Weiterbildung werden zur beiderseitigen Absicherung die Weiterbildungskriterien und Vereinbarungen in einem Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart.

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