Stand Juli 2020

1. Organisation der Weiterbildung

1.1. Weiterbildungsgang Die Weiterbildung orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Baden-Württemberg. Zusatzmodule für abweichende Bestimmungen anderer Ärztekammern können zu dem angebotenen Curriculum zusätzlich erworben werden. Die Inhalte der „Zusatzweiterbildung Psychotherapie“ sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Desweiteren umfasst die Zusatzweiterbildung Psychotherapie in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mitbedingt sind.

Obwohl das TIB die Weiterbildungsqualifikation besitzt, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass in der WBO 2020 §4 Abs. 8 vorgeschrieben ist, dass – sofern die Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen vorschreibt – eine vorherige Anerkennung des Kurses und dessen Leiters durch die Bezirksärztekammer erforderlich ist. Der Erwerb des Zusatztitels „Psychotherapie“ bei der Ärztekammer ist erst nach Abschluss der Facharztweiterbildung möglich.

1.2. Formales Ziel Formales Ziel ist die Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie-fachgebunden. Nach Abschluss der Weiterbildung wird durch die Ärztekammer eine Prüfung durchgeführt. Der/die Absolvent/in des TIB erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung die Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Diese berechtigt zur Abrechnung der Ziffern des Kapitels 35 des EBM und beinhaltet auch die Abrechnung der Ziffern der Psychosomatischen Grundversorgung (zur Gruppentherapie siehe unten).

1.3. Weiterbildungsverlauf Die Weiterbildung erfolgt derzeit in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung mit einem derzeitigen Gesamtumfang von ca. 750 Stunden. Sie endet mit der Prüfung bei der Ärztekammer und der Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie Eine Verlängerung über den vorgeschriebenen Weiterbildungsrahmen hinaus muss durch das TIB bestätigt werden. Kosten, welche darüberhinaus entstehen, müssen von den Weiterbildungsteilnehmer/innen getragen werden. Es werden maximal 20 Teilnehmer pro Weiterbildungsgang angenommen. Sie bilden für die Zeit der theoretischen Weiterbildung eine gemeinsame  Weiterbildungsgruppe (Psychologen/innen und Ärzte/innen) . Die Veranstaltungen finden berufsbegleitend als Wochenendseminaren und – in Absprache – als Abendveranstaltungen innerhalb der Woche statt. Gasthörer können an einzelnen Weiterbildungsbausteinen teilnehmen.

1.4. Inhaltliches Ziel Inhaltliches Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um die Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit psychischen Störungen mit Krankheitswert und deren Ursachen sowie die Behandlung psychischer Folgen körperlicher Erkrankungen auf der wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlage der Psychotherapie eigenständig und selbstverantwortlich unter Berücksichtigung der somatischen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten durchzuführen. Die Psychotherapeut/innen sollen in der Lage sein, sowohl im präventiven, kurativen als auch rehabilitativen Bereich der psychischen Leiden, Störungen, Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen wissenschaftlich kompetent zu handeln, die Grenzen des Fachgebietes zu erkennen und mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen eigenverantwortlich und kooperativ zusammenzuarbeiten.

Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich an der Weiterbildungsordnung, den Weiterbildungsrichtlinien sowie den Psychotherapierichtlinien.

1.5. Inhaltliche Durchführung Die Weiterbildung umfasst derzeit ca. 750 Stunden und gliedert sich in Theoretische Weiterbildung: – 300 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren. — Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren – 16 Doppelstunden autogenes Training / progressive Muskelentspannung – 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit ;Diagnostik: – 30 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen; Behandlung: – 30 Doppelstunden Fallseminar und Kasuistik – 240 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 6 abgeschlossene Fälle; Selbsterfahrung: – 70 Stunden kontinuierliche Einzelselbsterfahrung (nicht incl.)und 140 Stunden Gruppenselbsterfahrung, Aufnahmegespräche, regelmäßige Ausbildungsgespräche und Abschlussgespräch.

1.6. Orte der Weiterbildung Die theoretische Weiterbildung findet überwiegend in der Heidelberger Lehrambulanz (Heidelberg, Rohrbacherstr. 87) und in Mannheim statt. Die weiterführende Weiterbildung findet in Absprache mit den Teilnehmenden in den durch die Ambulanz des TIB benannten und durch das Regierungspräsidium anerkannten Lehrpraxen in Baden-Württemberg statt.

1.7. Betreuung während der Weiterbildung Für die persönliche und individuelle Betreuung unserer Weiterbildungsteilnehmer/innen stehen der/die jeweiligen Erstinterviewer/in als Mentoren zur Verfügung. Sie begleiten die Weiterbildungskandidatinnen/ten ihrer Gruppe während der Weiterbildung und stehen im Bedarfsfall bei persönlichen oder fachlichen Problemen für die einzelnen Weiterbildungsteilnehmer/innen zur Verfügung. Die Gruppenselbsterfahrung findet hauptsächlich ab Beginn der Weiterbildung bis zum Ende des 1. Weiterbildungsabschnittes statt, um mögliche eigene Problemlagen der Weiterbildungsteilnehmer/innen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Abhilfe zu schaffen. Die fortlaufenden Balintgruppen bieten weitere Möglichkeiten zur Bearbeitung von eigenen Konflikten in der Behandlung vom Patienten und können bei Bedarf auch von den Weiterbildungsteilnehmer/innen des Folgekurses genutzt werden. Ab der Zwischenprüfung führen die Weiterzubildenden mit dem/der jeweiligen Lehrpraxen-inhaber/in und gegebenenfalls einem weiteren TIB-Mitglied einmal pro Jahr ein Ausbildungsgespräch durch, zur Überprüfung des Standes der Weiterbildung und Problemen in Behandlungen oder in formalen Abläufen. Die Lehrpraxeninhaber tauschen sich dabei im Vorfeld eines solchen Gespräches mit den Supervisor/innen der/des jeweiligen Weiterzubildenden aus. Informationen aus den Gruppen – und Einzelselbsterfahrungen bleiben vertraulich und dürfen für ein solches Gespräch nicht hinzugezogen werden. Zwei Institutsversammlungen im Jahr (Treffen aller laufenden Kurse mit den Mitgliedern und Dozentinnen/ten des Instituts) ermöglichen einen kursübergreifenden Austausch.

2. Formaler Ablauf der Weiterbildung

2.1. Zulassung

Zulassungsvoraussetzung für die Weiterbildung ist die Approbation und eine begonnene oder abgeschlossene Facharztweiterbildung sowie klinische Erfahrung im Umgang mit Patienten. Die Bewerber/innen stellen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung an das TIB mit tabellarischem Lebenslauf einer Kopie der Facharztanerkennung oder einer Bestätigung der Weiterbildung sowie einem Passfoto. Jede/r Weiterbildungskandidat/in führt zur Überprüfung der persönlichen Eignung  zwei kostenpflichtige Zulassungsgespräche bei Dozent/innen des TIB durch und wird für die Weiterbildung zugelassen, wenn kein Einspruch erfolgt. Die Zusage zur Weiterbildung erfolgt schriftlich. In strittigen Fällen trifft der Zulassungsausschuss des TIB die Entscheidung zur Zulassung. Mit Beginn der Weiterbildung bestätigt der/die Weiterbildungsteilnehmer/in durch die Unterschrift unter den Weiterbildungsvertrag die Einhaltung der Weiterbildungsrichtlinien, des Lehrplans und des Curriculums und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltender Anordnungen und der übergeordneten Verpflichtungen (Schweigepflicht über alle Informationen in den Selbsterfahrungsgruppen und über die Patienten sowie die Einhaltung  der Ethikrichtlinien). Weiter verpflichtet sich der/die Weiterzubildende, die Kosten der Weiterbildung (s.u.) zu tragen. Das TIB verpflichtet sich zur Durchführung aller obligaten Weiterbildungsbausteine. Bei Nichteinhaltung besteht für die/den Weiterzubildende/n ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Weiterbildungsverhältnis kann durch das TIB gekündigt werden, wenn der/die Weiterzubildende gegen die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung in gravierendem Maße verstößt, seinen finanziellen Verpflichtungen oder seinen Weiterbildungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Kündigung wird durch den Vorstand ausgesprochen. Innerhalb von drei Monaten kann der Weiterbildungsteilnehmer Widerspruch beim Ausbildungsausschuss einlegen, der mit einfacher Mehrheit abschließend entscheidet. Zur Absicherung der haftungsrechtlichen Risiken schließt das TIB für die Weiterbildungsteilnehmer eine berufliche Haftpflichtversicherung ab, die allerdings grobe Fahrlässigkeit durch die Weiterbildungsteilnehmer ausschließt.

2.2. Zwischenprüfung

Nach Teilnahme an mindestens 150 Stunden der theoretischen Weiterbildung und 20 Patienten-Anamnesen sind die Weiterbildungsteilnehmer zur Zwischenprüfung berechtigt. Die Prüfung erfolgt formlos durch Einreichung der entsprechenden Qualifikationen. Bei massiven Zweifeln an der Eignung eines/einer Weiterbildungskandidaten/in zur Durchführung von Therapien an Patienten können Auflagen in Form eines weitergehenden Abschlusses der Selbsterfahrung und/oder der Theorie erfolgen.

2.3.Voraussetzung für die Prüfung

Die Weiterbildung endet mit dem Bestehen der Prüfung bei der Ärztekammer. Zur Teilnahme an der Prüfung müssen die Weiterbildungsinhalte in einem Weiterbildungsbuch bzw. Logbuch dokumentiert und anerkannt sein. Die theroretische und praktische Weiterbildung in den Methoden der tiefenpsychologischen Psychotherapie kann nur durch vom Institut bestellte Ausbilder (Dozentinnen/ten, Supervisoren/innen und Selbsterfahrungsleiter/innen) erfolgen, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt sind. Alle Behandlungsfälle, die von den Weiterzubildenden während ihrer Zusatzausbildung behandelt werden, müssen von anerkannten Supervisoren/innen supervidiert werden. Die Weiterbildungsteilnehmer/innen sind verpflichtet, ihre Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Kursen, Praktika sowie den weiteren Wahlangeboten in Form von Einzelnachweisen oder durch Eintragung in das Weiterbildungsbuch zu dokumentieren. Anschließende Bescheinigungen über erreichte Weiterbildungsziele zur Weitergabe an die zuständige Ärztekammer müssen grundsätzlich durch die Institutsleitung legitimiert werden. Bei notwendiger Wiederholung der Prüfung muss der/die Auszubildende die durch zusätzlich erforderliche Weiterbildungsteilnahme entstehenden Kosten zusätzlich zu den Gesamtkosten der Weiterbildung tragen

2.4. Vertretung der Weiterbildungskandidaten/tinnen

Es finden jährlich zwei Institutsvollversammlungen mit den Aus- und Weiterzubildenden statt. Die Auszubildenden wählen pro Jahrgang eine Vertreterin/einen Vertreter, welche/r die Interessen der Auszubildenden gegenüber dem Ausbildungsausschuss, dem Vorstand und dem Verein vertritt.

2.5. Kosten der Weiterbildung

Die beim TIB e.V. entstehenden Gesamtkosten der Weiterbildung werden über die monatlichen Beiträge der Teilnehmer und über die Vergütung für die von den Teilnehmern durchgeführten Weiterbildungstherapien finanziert. Mit diesen Einnahmen deckt das Institut alle theoretischen und praktischen Bausteine ab, einschließlich der vorgeschriebenen  Gruppenselbsterfahrung . Die vorgeschriebenen Supervisionsstunden, sowie die Einzelsupervision sind nicht inclusive. Die Prüfungsgebühren sind darin ebenfalls nicht enthalten und von den Teilnehmer/innen unmittelbar an die zuständige Stelle zu entrichten. Die während der Weiterbildung durch Teilnehmer-Beiträge aufzubringenden Kosten  belaufen sich auf 13685,- €  .  Die Gesamtkosten sind in Form von monatlichen Abschlagszahlungen über den Zeitraum von 3 Jahren zahlbar. Für den Fall eines Zahlungsverzuges fallen neben den fälligen Mahngebühren Verzugszinsen an, welche den marktgängigen Zinsen entsprechen. Die Einnahmen aus den Weiterbildungstherapien der Teilnehmer stehen dem TIB e.V. zu. Das TIB verpflichtet sich, den nicht zur Bestreitung der Weiterbildungskosten sowie der Praxiskosten erforderlichen Teil der Einnahmen aus den Weiterbildungstherapien an die Teilnehmer/innen auszubezahlen. Der genaue Betrag dieser Zahlung ist von der Punktwertentwicklung und der Gruppengröße abhängig und wird vom Vorstand des TIB e.V. nach billigem Ermessen festgelegt.

2.6. Bankverbindung Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Mannheim IBAN: DE 55 3006 0601 0006 0421 71 –  BIC: DAAE DEDD XXX –  Empfänger: „Tiefenpsychologisches Institut Baden”

3. Formale Struktur der Weiterbildungsbausteine

3.1. Theoretische Grundausbildung

Die theoretische Weiterbildung dauert 3 Jahre und umfasst 300 Unterrichtsstunden. – Der erste Abschnitt umfasst die Weiterbildung in theoretischen Grundkenntnissen (1. Ausbildungsjahr). – Der zweite Abschnitt umfasst die Weiterbildung zur Erlangung vertiefter theoretischer Kenntnisse der Tiefenpsychologie (2. und 3. Ausbildungsjahr). In diesem Weiterbildungsteil werden Grundlagen der integrativen Diagnostik, der therapeutischen Methoden und der Behandlung von Patienten in Vorlesungen, Seminaren und Übungen gelehrt.

3.2. Selbsterfahrung

Die Weiterzubildenden sind verpflichten zur Selbsterfahrung. Diese findet als Einzelselbsterfahrung (mindestens 70Stunden) und in einer Selbsterfahrungsgruppe (70 Doppelstunden)  statt. Die Teilnehmer müssen bis zur Vorprüfung zumindest die Hälfte der geforderten Selbsterfahrungsstunden nachweisen. Zwischen Selbsterfahrungsleiter/in und den Teilnehmer/innen dürfen keine verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen.

3.3. Institutsambulanz

3.3.1 Praktische Tätigkeit

Die Teilnehmer/innen müssen 30 Anamnesen an Patient/innen durchführen. Erst anschließend erhalten sie die Berechtigung zur Behandlung von Patienten. Die Anamnesen müssen vor der Zwischenprüfung durchgeführt werden. Die Patientenbehandlungen werden in kasuistischen Gruppenseminaren, möglichst in Gruppen mit maximal 6 TeilnehmerInnen, begleitet. Insgesamt müssen 30 Std. „Technik der Tiefenpsychologie“ in Form von kasuistischer Begleitung der Patientenbehandlung und  30 Stunden an Fallseminaren absolviert werden. Qualitätskontrollen finden in Form von alljährlich stattfindenden Institutsversammlungen mit  Mitgliedern und Weiterbildungsteilnehmer/innen regelmäßig statt. Die Mitglieder können damit Einfluss auf Inhalt und Form der Weiterbildung nehmen. Abschlusskolloquium: Die  Weiterbildung endet mit der Prüfung bei der Ärztekammer Baden-Württemberg. Die Teilnehmer/innen bringen zum Abschluss der Weiterbildung  schriftliche Behandlungsfälle zur Supervision ein, wobei die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Tiefenpsychologie Berücksichtigung finden sollen. Diese Fälle müssen u.U zur Prüfung eingereicht werden.

3.3.2 Patientenbehandlung unter Supervision

Nach erstellen der 30 supervidierten ( 10 Stunden Einzelsupervision) Anamnesen kann mit der Patientenbehandlung unter Supervision begonnen werden, wobei 60 Stunden Einzelsupervision oder  Gruppensupervision durchzuführen sind. Die Patientenbehandlung von 240 Stunden unter 60 Stunden Supervision umfasst die selbstständige Durchführung von diagnostischen Untersuchungen und Behandlung von Patienten mit unterschiedlichen Störungen. Sie dient dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von PatientInnen mit Störungen von Krankheitswert. Es müssen mindestens 240 Behandlungsstunden unter mindestens 60 Stunden Supervision bei mindestens 6 abgeschlossenen Behandlungsfällen durchgeführt werden. Die Supervision sollte in Form von Einzelsupervision und Gruppensupervision aus vier TeilnehmerInnen durchgeführt werden. Die Supervisionsstunden sind bei mindestens zwei Supervisor/innen abzuleisten und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen. Es können nur diejenigen Supervisionen anerkannt werden, die bei anerkannten Supervisor/innen des TIB durchgeführt wurden. Der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Krankenbehandlung unter Supervision wird auf dem Formblatt bestätigt und in das Studienbuch eingetragen. Die Zuweisung der Patient/innen erfolgt durch die Institutsambulanz des TIB oder durch kooperierende ambulante Ausbildungspraxen und -einrichtungen. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in soll Patienten mit unterschiedlichen Störungen von Krankheitswert behandeln, um Kenntnisse und Erfahrungen bei einem möglichst breiten Störungsspektrum zu gewährleisten. Es sollen sowohl Kurzzeittherapien, Langzeittherapien, Paar- und Familientherapien als auch Kriseninterventionen durchgeführt werden. Einzel – und Gruppensupervision müssen in Absprache mit dem jeweiligen Supervisor durch den/die Ausbildungsteilnehmer/in getragen werden.

3.4. Theorie und Praxis der Gruppentherapie

Die Theorie (48 Std.) und die Selbsterfahrung sind in der Weiterbildung enthalten. Die Supervision zur Weiterbildung in Gruppentherapie sind als Zusatzmodul belegbar. Dies umfasst  120 Stunden Co-Therapie in laufender Gruppentherapie mit 40 Stunden Supervision in Kleingruppen. Insgesamt müssen 288 Stunden ohne Fehlzeiten absolviert werden. – Es werden – teils in Theoriestudium, teils in eigener Behandlung als Co-Therapeut/in in Gruppentherapiebehandlungen unter Supervision – die Bausteine zur Zusatzqualifikation zum Gruppentherapeuten zur Durchführung und Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erworben. – Der praktische Teil (Co-Therapie unter Supervision) kann auch in der Klinik durchgeführt werden. Die Akquisition einer Therapiegruppe, bei welcher der Weiterbildungsteilnehmer als Co-Therapeut teilnehmen kann, obliegt der Verantwortung der Weiterbildungsteilnehmer. Die Vergütung der Co-Therapien erfolgt nicht über das TIB. – Die Teilnehmenden müssen an dem Weiterbildungsteil „Theorie und Praxis der Gruppentherapie” vollständig teilnehmen (insgesamt 288 Stunden), um von der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Approbation zur Durchführung „Gruppentherapie” als kassenärztliche Leistung anerkannt zu werden.

3.5. Übende Verfahren

Es werden in zwei Kursen mit jeweils 16 Stunden (teilweise integriert in die theoretische Weiterbildung) im Abstand von 6 Monaten die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung bei der KV erworben. Dafür sind 32 Stunden ohne Fehlzeiten zu absolvieren. Die Weiterzubildenden müssen am Teil „Übende Verfahren” vollständig, d.h. ohne Fehlzeiten, teilnehmen, um von der KV nach der Approbation zur Durchführung „Übende Verfahren” als kassenärztliche Leistung berechtigt zu werden.

4. Verbindlichkeit der beschriebenen Ausbildung

Die beschriebene Weiterbildung orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Baden-Württemberg. Änderungen, welche durch neue Gesetzesvorgaben und/oder die Auslegung durch die nachgeordneten Organe, sowie durch die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) von uns verlangt werden, werden auch entgegen den obigen Weiterbildungsrichtlinien durchgeführt. Das TIB behält sich vor, Teile der Weiterbildung zur Optimierung und zur Qualitätssicherung anzupassen. Hierzu bitte folgende Links beachten:

Link zur Weiterbildungsordnung Ärzte

Link Zusatztitel Psychotherapie

Anleitung zur ärztlichen Weiterbildung

Tiefenpsychologische Institut Baden e.V.

Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut und Weiterbildungsstätte der Deutschen Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DFT)

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