Ausbildungskosten zur Erlangung der Approbation für Psychologische PsychotherapeutInnen

Um InteressentInnen an einer Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/en eine seriöse Einschätzung des finanziellen Aufwandes zu ermöglichen, haben wir uns im folgenden um größtmögliche Transparenz bemüht.

a) direkte Kosten
Die Gebühren der Ausbildung zur Erlangung der Approbation für PP betragen 23400,- €, in monatlichen Raten von 390,- Euro über 5 Jahre verteilt. Darin sind alle theoretischen und praktischen Bausteine enthalten, auch Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, die Supervisionsstunden sowie die Ausbildung in Gruppentherapie und übenden Verfahren.
Hinzu kommen die Kosten der staatlichen Prüfung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/tin, welche vom Regierungspräsidium erhoben werden.

b) indirekte Kosten
Unabhängig von den Gebühren des Instituts ist bei der Berechnung der Ausbildungskosten der durch die Ausbildung bedingte Verdienstausfall mit zu berücksichtigen. Das so genannte Psychiatriejahr (1200 Stunden in 12 Monaten) wird häufig unentgeldlich abgeleistet (ein politischer Skandal, aber leider Realität). Auch die Behandlung der ambulanten Patienten ist so zeitintensiv (neben den Behandlungen selbst fallen Supervisionsstunden, Zeit für das Verfassen der Therapieanträge und entsprechende Fahrzeiten an), dass viele KandidatInnen währenddessen ihre Erwerbsarbeit reduzieren.
Zusätzlich fallen natürlich Fahrtkosten zu den Ausbildungsveranstaltungen und evtl. Übernachtungskosten an.

c) direkte Einnahmen
Die Einnahmen aus den Ausbildungstherapien werden teilweise zur Deckung der Praxisunkosten und der Supervision verwendet. Über die Höhe der Rückvergütung an die AusbildungsteilnehmerInnen entscheidet der Vorstand des TIB jährlich in Abhängigkeit von der Punktwertentwicklung. Die aktuelle Rückvergütung liegt bei € 20,- pro Stunde, wer über die vorgeschriebenen 600 Stunden hinaus behandelt, erhält 32,-€ pro Stunde (dies entspricht Gesamteinnahmen von 12000 € bzw. 18400 € bei 600 bzw. 800 Behandlungsstunden). Wenn die Patientenbehandlungen teilweise in Kliniken durchgeführt werden, vermindern sich die Rückvergütungen entsprechend.

d) indirekte „Einnahmen“
Sämtliche Kosten der Ausbildung (auch Fahrtkosten u.ä.) sind steuerlich absetzbar, was die Gesamtkosten wesentlich reduziert. Allerdings gilt dies nur dann, wenn man Steuern auf Einkünfte entrichtet, die einem Beruf entstammen, der in inhaltlichem Bezug zur Ausbildung steht (die dann steuerrechtlich als Weiterbildung gilt).

Kostenvergleich

Beim Vergleich der Kosten verschiedener Ausbildungsinstitute ist eine genaue Prüfung erforderlich.
Bei einigen Instituten sind die Kosten auf viele Faktoren verteilt (Kosten für Seminare, Selbsterfahrung, Supervision, aber auch Raummieten für die Patientenbehandlung, Verwaltungsgebühren u.ä.).
Andere „verbilligen“ die Ausbildung, in dem der Umfang der abzuleistenden Patientenbehandlungen erhöht wird. Die auf diese Weise ansteigenden Einnahmen der Kandidaten werden einfach mit den Ausbildungskosten verrechnet. Der auf diese Weise erhöhte Arbeitsaufwand der KandidatInnen und der entsprechende Verdienstausfall wird hierbei jedoch nicht berücksichtigt.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Frage, welche Leistungen man für die jeweiligen Kosten erhält. Das Tiefenpsychologische Institut Baden bietet über die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten formulierten Anforderungen hinausgehend folgende Leistungen an:

Theorie: über die gesetzlich geforderten 600 Theoriestunden hinaus finanziert das TIB die Teilnahme an „Wissenschaftlichen Veranstaltungen“ (Kongresse u.ä.) im Umfang von 150 Stunden.

Selbsterfahrung: die Selbsterfahrung im TIB umfasst 200 Stunden (140 Std. Gruppen- und 60 Std. Einzelselbsterfahrung) und geht damit weit über den vorgeschriebenen Rahmen von 120 Stunden hinaus.

Balintgruppen: Teilnahme an 60 Stunden

Praxis: in der Ausbildungsverordnung werden 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 im Einzelsetting, gefordert. Das TIB bietet 80 Stunden Einzelsupervision an und bietet die Möglichkeit, an den Gruppensupervisionen während der vollen Dauer der Behandlungen teilzunehmen, auch wenn dies den Rahmen von 100 Stunden Gruppensupervision übersteigen sollte. Zusätzlich veranstaltet das TIB Kasuistiken (Besprechung von Behandlungstechniken in Kleingruppen), an denen im Umfang von 80 Stunden teilgenommen werden kann.
Zusatzverfahren: die Ausbildung in Gruppentherapie (48 Stunden Theorie, 40 Stunden Supervision als Gruppensupervision) und in übenden Verfahren (AT und PMR, insgesamt 32 Stunden) mit der späteren Möglichkeit, diese als Kassenleistung abzurechnen, ist ebenfalls Teil des TIB-Angebots.

Zum Selbstverständnis des TIB gehört es, unseren Ausbildungsgang nicht auf die gesetzlich geforderten „Minimalbedingungen“ zu begrenzen, da Abstriche gerade bei der Selbsterfahrung (einschließlich der Balintgruppen) und der Begleitung der KandidatInnen während der Patientenbehandlung unseres Erachtens teuer erkauft sind. Auch wollen wir den KandidatInnen die Möglichkeiten, die mit den Zusatzverfahren eröffnet werden, nicht vorenthalten. Gleiches gilt für die oft anregenden wissenschaftlichen Veranstaltungen.

Zur zeitlichen Entlastung organisiert das TIB seine Seminare in Wochenendform (an einem Wochenende können 20 Unterrichtsstunden organisiert werden; dies ist deutlich ökonomischer, als mit entsprechend hohem Fahraufwand an vielen einzelnen Abenden jeweils 2 oder 3 Stunden am Unterricht teilzunehmen). Die dezentrale Struktur des TIBs mit seinen über ganz Baden-Württemberg verteilten Lehrpraxen, Selbsterfahrungsleitern und Supervisoren trägt ebenfalls zur wohnortnahen und somit zeitsparenden Ausbildungsgestaltung bei.
Ein weiterer und wesentlicher Beitrag zur Kostendämpfung stellt das Angebot dar, bei den meisten Veranstaltungen am Seminarort (Free-Clinik Heidelberg) gegen ein geringes Entgelt (5,- €) zu übernachten.

Die Kosten der ärztlchen Weiterbildung, die erst in einigen Monaten aufgenommen wird, stehen noch nicht fest. (Rückfragen hierzu bitte an Dr. Jürgen Jakob, Tel.  0621-332322 )

Bankverbindung
Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto der Apotheker- und Ärztebank, Mannheim
Konto-Nr. 0006042171,BLZ. 67090617
„Tiefenpsychologisches Institut Baden“