Ausbildungsordnung des TIB

Stand Februar 2011

1. Organisation der Ausbildung

1.1. Ausbildungsgang

Die Ausbildung “Psychologische Psychotherapie – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie”  richtet sich an Diplom-Psychologinnen/Diplom-Psychologen/Master of Science  mit dem Universitätsabschluss im Studiengang Psychologie einschließlich Klinischer Psychologie oder Bewerber, die nach dem Psychotherapeutengesetz eine äquivalente Eingangsvoraussetzung vorweisen können.

Sie erfolgt auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV), der damit verbundenen Vermittlung des für die Prüfung zur Approbation erforderlichen Wissens. Vertiefend hat das TIB die Vermittlung der Theorie und Praxis des eigenständigen Psychotherapieverfahrens „Tiefenpsychologie” zum Schwerpunkt.

1.2. Formales Ziel

Formales Ziel ist die Erlangung der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten/zur Psychologischen Psychotherapeutin.

Nach Abschluss der Ausbildung wird durch das Regierungspräsidium Stuttgart die Staatsprüfung durchgeführt. Der/die Absolvent/in des TIB erhält nach erfolgreich bestandener Staatsprüfung auf Antrag die Approbation als „Psychologische Psychotherapeutin” / „Psychologischer Psychotherapeut”.

Mit der Approbation sind die Voraussetzungen zur Niederlassung in eigener Praxis und zur Erlangung der Kassenzulassung gegeben. Sie entspricht der Ausbildung zum Facharzt. Auch im Rahmen einer angestellten Tätigkeit wird häufig eine psychotherapeutische Ausbildung mit Approbation erwartet.

1.3. Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung erfolgt derzeit in Form einer berufsbegleitenden Ausbildung über 5 Jahre (10 Semestern) mit einem derzeitigen Gesamtumfang von 4440 Stunden, in der die Ausbildung „Übende Verfahren” sowie „Gruppentherapie” enthalten ist, die nach derzeitigem Stand nach Erteilung der Approbation zur Anerkennung als Kassenleistung führt.

Sie liegt damit über den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vom 18. Juli 1998.

Die Ausbildung endet mit der Staatsprüfung zum Approbierten Psychologischen Psychotherapeuten / zur Approbierten Psychologischen Psychotherapeutin.

Eine Verlängerung über die vorgeschriebene Ausbildungszeit von 5 Jahren hinaus muss durch das TIB bestätigt werden. Kosten, welche nach der vorgeschriebenen Ausbildungszeit entstehen, müssen von den Ausbildungsteilnehmer/innen getragen werden.

Es werden maximal 20 Teilnehmer pro Ausbildungsgang angenommen. Sie bilden für die Zeit der theoretischen Ausbildung von 6 Semestern eine gemeinsame Ausbildungsgruppe. Die Veranstaltungen finden berufsbegleitend als Wochenendseminaren und – in Absprache – als Abendveranstaltungen innerhalb der Woche statt. Gasthörer können an einzelnen Ausbildungsbausteinen teilnehmen.

1.4. Inhaltliches Ziel

Inhaltliches Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um die Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit psychischen Störungen mit Krankheitswert und deren Ursachen sowie die Behandlung psychischer Folgen körperlicher Erkrankungen auf der wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlage der Psychotherapie eigenständig und selbstverantwortlich unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten durchzuführen.

Die Auszubildenden sollen in der Lage sein, sowohl im präventiven, kurativen als auch rehabilitativen Bereich der psychischen Leiden, Störungen, Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen wissenschaftlich kompetent zu handeln, die Grenzen des Fachgebietes zu erkennen und mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen eigenverantwortlich und kooperativ zusammenzuarbeiten.

Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten” (PsychTh-APr).

1.5. Inhaltliche Durchführung

Die Ausbildung umfasst derzeit 4440 Stunden und gliedert sich in

1. theoretische Ausbildung (600Stunden)

2. Gruppen – und Einzelselbsterfahrung (200 Stunden)

3. Klinisches Praktikum in der Psychiatrie (1200 Stunden)

4. Klinisches Praktikum in der Psychosomatik (600 Stunden)

5. Klinisches Praktikum in der Institutsambulanz (740 Stunden):

- Wissenschaftliche Vorträge mit Seminaren (150 Stunden)

- Psychiatrie- und Psychosomatiktutorium in Form einer Balintgruppe (50 Stunden)

- Anamnesen unter Supervision (100 Stunden)

- Technik der Tiefenpsychologie in Form von kasuistischer Begleitung der
Patientenbehandlung (80 Stunden)

- Vorbereitung zur schriftlichen Abschlussprüfung in Form von Intensivkursen (40Stunden) und Bearbeitung der schriftlichen Unterlagen für die Prüfung (110 Stunden)

- Vorbereitung der Abschlussprüfung mit Abschlusskolloquium beim TIB

- Schriftliche Darstellung von 6 Patientenbehandlungen mit Supervision der erstellten Fallbeschreibungen (160 Stunden) sowie der Vorbereitung des Abschlussfalles in Kolloquien mit Ausbildern/Ausbilderinnen in Kleingruppen (20 Stunden)

- Institutionelle Qualitätskontrolle (30 Stunden)

6. Patientenbehandlung unter Supervision (750 – 780 Stunden; davon 600 Stunden Patientenbehandlung; 50 Stunden Einzelsupervision, 30 Stunden Einzelsupervision in den Lehrpraxen, 70 bis maximal 100 Stunden Gruppensupervision)

7. Theorie und Praxis der Gruppentherapie (288 Stunden; davon 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung, 48 Stunden Theorie, 120 Stunden Gruppenbehandlung , 40 Stunden Supervision in Kleingruppen)

8. Theorie und Praxis der “Übenden Verfahren” (32 Stunden)

1.6. Orte der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet derzeit überwiegend in den Lehrambulanzen  des TIB  in Heidelberg(Heidelberg, Rohrbacherstr. 87)  und in Mannheim (Schimperstr. 1) statt.

Die weiterführende Ausbildung findet in Absprache mit den Auszubildenden in durch die Ambulanz des TIB benannten und durch das Regierungspräsidium anerkannten Lehrpraxen in Baden-Württemberg statt.

1.7. Betreuung während der Ausbildung

Die persönliche Betreuung bis zum Beginn der theoretischen Ausbildung übernimmt der/die jeweilige Erstinterviewer/in.

Für die persönliche und individuelle Betreuung unserer Ausbildungsteilnehmer/innen während der Ausbildung stehen die beiden Leiter der jeweiligen Gruppenselbsterfahrung als Mentoren zur Verfügung. Sie begleiten die Ausbildungskandidatinnen/ten ihrer Gruppe während der Ausbildung und stehen im Bedarfsfall bei persönlichen, fachlichen oder finanziellen Problemen für die einzelnen Ausbildungsteilnehmer/innen zur Verfügung.

Die Gruppenselbsterfahrung findet in der Regel ab Beginn der Ausbildung bis zum Ende des 1. Ausbildungsabschnittes statt, um mögliche eigene Problemlagen der Ausbildungsteilnehmer/innen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Abhilfe zu schaffen.

Die fortlaufenden Balintgruppen bieten weitere Möglichkeiten zur Bearbeitung von eigenen Konflikten in der Behandlung vom Patienten und können bei Bedarf auch von den Ausbildungsteilnehmer/innen des Folgekurses genutzt werden.

Ab der Zwischenprüfung führen die Auszubildenden mit dem/der jeweiligen Lehrpraxeninhaber/in und gegebenenfalls einem weiteren TIB-Mitglied einmal pro Jahr ein Ausbildungsgespräch zur Überprüfung des Standes der Ausbildung und bei Problemen in Behandlungen oder in formalen Abläufen durch. Die Lehrpraxeninhaber tauschen sich dabei im Vorfeld eines solchen Gespräches mit den Supervisor/innen der/des jeweiligen Auszubildenden aus. Informationen aus den Gruppen – und Einzelselbsterfahrungen bleiben vertraulich und dürfen für ein solches Gespräch nicht hinzugezogen werden.

Zwei Institutsversammlungen im Jahr (Treffen aller laufenden Kurse mit den Mitgliedern und Dozentinnen/ten des Instituts) ermöglichen einen kursübergreifenden Austausch.

2. Formaler Ablauf der Ausbildung

2.1. Zulassung

Zugelassen zur Ausbildung werden Diplom-Psychologinnen/Diplom-Psychologen/MSc nach bestandener Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt oder einem gleichwertigen Abschluss im In- und Ausland, der dem §15 Abs.2 HRG entspricht.

Die Bewerber/innen stellen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung an das TIB mit tabellarischem Lebenslauf, einer Kopie des Diplom-Zeugnisses oder einem anerkannten gleichwertigen Abschluss sowie einem Passfoto. Jede/r Ausbildungskandidat/in führt zur Überprüfung der persönlichen Eignung für die angebotene Ausbildung zwei kostenpflichtige Zulassungsgespräche bei Dozent/innen des TIB durch und wird für die Ausbildung zugelassen, wenn kein Einspruch erfolgt.

Die Zusage zur Ausbildung erfolgt schriftlich. In strittigen Fällen trifft der Zulassungsausschuss des TIB die Entscheidung zur Zulassung.

Mit Beginn der Ausbildung bestätigt der/die Ausbildungsteilnehmer/in durch die Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag die Einhaltung der Ausbildungsrichtlinien, des Lehrplans und des Curriculums und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltender Anordnungen und der übergeordneten Verpflichtungen (Schweigepflicht über alle Informationen in den Selbsterfahrungsgruppen und über die Patienten).

Weiter verpflichtet sich der/die Auszubildende, die Kosten der Ausbildung (s.u.) zu tragen.

Das TIB verpflichtet sich zur Durchführung aller obligaten Ausbildungsbausteine. Bei Nichteinhaltung besteht für die/den Auszubildende/n ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Ausbildungsverhältnis kann durch das TIB gekündigt werden, wenn der/die Auszubildende gegen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in gravierendem Maße verstößt, seinen finanziellen Verpflichtungen oder seinen Ausbildungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Die Kündigung wird durch den Vorstand ausgesprochen. Innerhalb von drei Monaten kann der Ausbildungsteilnehmer Widerspruch beim Ausbildungsausschuss einlegen, der mit einfacher Mehrheit abschließend entscheidet.

Zur Absicherung der haftungsrechtlichen Risiken schließt das TIB für die Ausbildungsteilnehmer/innen eine berufliche Haftpflichtversicherung ab, die allerdings grobe Fahrlässigkeit durch die Ausbildungsteilnehmer/innen ausschließt.

2.2. Zwischenprüfung

Nach Teilnahme an mindestens

  • 400 Stunden der theoretischen Ausbildung
  • 10 Patienten-Anamnesen
  • i. d. R. der Praktika in Psychiatrie und Psychosomatik

sind die Ausbildungsteilnehmer/innen zur Zwischenprüfung berechtigt. Die Prüfung erfolgt formlos durch Einreichung der entsprechenden Qualifikationen. Bei massiven Zweifeln an der Eignung eines/einer Ausbildungskandidaten/tin zur Durchführung von Therapien an Patienten können Auflagen in Form weitergehender  Selbsterfahrung und/oder Praktika erfolgen.

2.3. Staatsprüfung

Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der zentral durchgeführten mündlichen und schriftlichen Staatsprüfung vor der staatlichen Prüfungskommission.

2.3.1 Voraussetzungen für die Staatsprüfung

Zur Teilnahme an der Prüfung müssen die Ausbildungsinhalte in einem Ausbildungsbuch bzw. durch entsprechende Teilnahmebelege dokumentiert und anerkannt sein. Die therapeutische und praktische Ausbildung in den Methoden der tiefenpsychologischen Psychotherapie kann nur durch vom Institut bestellte Ausbilder (Dozentinnen/ten, Supervisoren/innen und Selbsterfahrungsleiter/innen) erfolgen, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt sind.

Alle Behandlungsfälle, die von den Auszubildenden während ihrer Zusatzausbildung behandelt werden, müssen von anerkannten Supervisoren/innen supervidiert werden. Die Ausbildungsteilnehmer/innen sind verpflichtet, ihre Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Kursen, Praktika sowie den weiteren Wahlangeboten in Form von Einzelnachweisen oder durch Eintragung in das Ausbildungsbuch zu dokumentieren.

Bescheinigungen über erreichte Ausbildungsziele zur anschließenden Weitergabe an das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart müssen grundsätzlich durch die Institutsleitung legitimiert werden. Dazu ist spätestens 4 Wochen vor der Anmeldung zur Prüfung ein Prüfungsvorbereitungsgespräch mit dem Ausbildungsleiter des TIB zu führen, wobei die geforderten Prüfungsnachweise vollständig vorzulegen sind. Die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen liegt in der Verantwortung des/der Prüfungskandidaten/tin.  Die einzureichenden Fälle bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses des TIB.

Bei notwendiger Wiederholung der Staatsprüfung muss der/die Auszubildende die durch zusätzlich erforderliche Ausbildungsteilnahme entstehenden Kosten zusätzlich zu den Gesamtkosten der Ausbildung tragen.

2.3.2 Modalitäten der Staatsprüfung

Die Prüfungsmodalitäten sowie die Voraussetzungen zur staatlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie durch die Durchführungsbestimmungen des Gesetzgebers (vgl. § 7 bis § 18 der PsychTh-APrV) festgelegt. Das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet über den Antrag des Prüflings auf Zulassung zur staatlichen Prüfung und über die Ladungen zu den Prüfungsterminen im Benehmen mit der Leitung des Ausbildungsinstitutes.

Die Prüfungstermine sollen nicht früher als zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen.

Es müssen für die staatliche Prüfung vorgelegt werden:

- Familienbuch oder Heiratsurkunde etc.

- Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie oder eine gleichwertige Ausbildungsbescheinigung nach § Abs. 2Nr.1b oder c des Psychotherapeutengesetzes

- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs.4 (AprV)

- Mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs.6 (APrV), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfälle angenommen werden.

Die nähere Prüfungsdurchführung ist im zweiten Abschnitt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung  (§ 8 APrV) niedergelegt.

Detail-Informationen auch im Mitgliederbereich > Informationen für Ausbildungsteilnehmer

2.4. Unterbrechung

Auf die Dauer der Ausbildung werden anerkannt

- ausbildungsfreie Zeiten von bis zu 6 Wochen jährlich

- Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, vom Ausbildungsteilnehmer nicht zu vertretende Gründe, bei Ausbildungsteilnehmerinnen auch Unterbrechungen durch Schwangerschaft bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

Das Regierungspräsidium Stuttgart kann auf Antrag über diesen Zeitraum hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und die Erreichung des Ausbildungszieles durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.

2.5. Vertretung der Ausbildungskandidaten/tinnen

Es finden jährlich zwei Institutsvollversammlungen mit den Auszubildenden statt. Die Auszubildenden wählen pro Jahrgang eine Vertreterin/einen Vertreter, welche/r die Interessen der Auszubildenden gegenüber dem Ausbildungsausschuss, dem Vorstand und dem Verein vertritt.

2.6. Kosten der Ausbildung

Die beim TIB e.V. entstehenden Gesamtkosten der Ausbildung werden über die monatlichen Beiträge der Teilnehmer und über die Vergütung für die von den Teilnehmern durchgeführten Ausbildungstherapien finanziert. Mit diesen Einnahmen deckt das Institut alle theoretischen und praktischen Bausteine ab, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Einzel- und Gruppenselbsterfahrung , die vorgeschriebenen Supervisionsstunden sowie die Ausbildung in den zusätzlichen Verfahren „Gruppentherapie” und „Übende Verfahren”.

Detaillierte Kostenübersicht siehe “Kosten”.

Für den Fall eines Zahlungsverzuges fallen neben den fälligen Mahngebühren Verzugszinsen an, welche den marktgängigen Zinsen entsprechen.

Ein Teil der Einnahmen aus den Ausbildungstherapien der Ausbildungsteilnehmer kann an die Teilnehmer/innen ausbezahlt werden (siehe Rückvergütung). Der genaue Betrag dieser Zahlung ist von der Punktwertentwicklung und der Gruppengröße abhängig und wird vom Vorstand des TIB  festgelegt.

2.7. Bankverbindung

Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank Mannheim

Konto-Nr.: 0006042171 (BLZ 670 906 17)

Empfänger: „Tiefenpsychologisches Institut Baden”

3. Formale Struktur der Ausbildungsbausteine

3.1. Theoretische Grundausbildung (1. – 3.Ausbildungsjahr)

Die theoretische Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst 600 Unterrichtsstunden.

- Der erste Abschnitt von 200 Stunden umfasst die Ausbildung von theoretischen

Grundkenntnissen (1. Ausbildungsjahr).

- Der zweite Abschnitt von 400 Stunden umfasst die Ausbildung zur Erlangung vertiefter

theoretischer Kenntnisse der Tiefenpsychologie (2. und 3. Ausbildungsjahr).

In diesem Ausbildungsteil werden Grundlagen der integrativen Diagnostik, der therapeutischen Methoden und der Behandlung von Patienten in Vorlesungen, Seminaren und Übungen gelehrt.

3.2. Selbsterfahrung (ab 1. Jahr)

Die Auszubildenden verpflichten sich zu mindestens 200 Stunden Selbsterfahrung. Ein Teil (60 Stunden) muss als Einzelselbsterfahrung, ein Teil (140 Stunden) muss in einer Selbsterfahrungsgruppe stattfinden.

Die Teilnehmer müssen bis zur Vorprüfung zumindest die Hälfte der geforderten Selbsterfahrungsstunden nachweisen.

Zwischen Selbsterfahrungsleiter/in und Auszubildender/Auszubildendem dürfen keine verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen.

3.3. Klinisches Praktikum in der Psychiatrie und Psychosomatik

(ab 1. Ausbildungsjahr)

Psychiatrie 1200 Stunden

Psychosomatik 600 Stunden

Das Klinische Praktikum dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von psychischen und psychosomatischen Störungen und Erkrankungen, bei denen psychotherapeutische Behandlung indiziert bzw. ausgeschlossen ist. Es steht unter Anleitung entsprechend qualifizierter Ausbildungsleiter/innen der Einrichtungen.

Während der praktischen Tätigkeit in den psychiatrisch-klinischen Einrichtungen muss der/die Ausbildungsteilnehmer/in an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patient/innen teilgenommen haben. Bei mindestens vier dieser Patient/innen müssen die Familie und andere Sozialpartner der/des Patientin/ten in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Der/die Ausbildungsteilnehmer/in hat dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben, sowie die Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Dauer und Umfang zu dokumentieren.

Ein Vergütungsanspruch ist zwischen Praktikanten und Klinik zu vereinbaren.

Das Klinische Praktikum in Psychosomatik kann auch in vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung stattfinden oder in Praxen eines ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten mit Weiterbildungsbefugnis.

Diese praktische Tätigkeit erfolgt in kooperierenden Einrichtungen, mit denen das TIB Verträge abschließt bzw. in einer der Lehrpraxen der Institutsambulanz des TIB. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle der kooperierenden Einrichtungen durch den Vorstand des TIB wird die tatsächliche Umsetzung der Therapien, die Betreuung der Ausbildungskandidat/innen und die Qualität der praktischen Tätigkeit sichern.

3.4. Klinisches Praktikum an der Institutsambulanz

Psychiatrie und Psychosomatiktutorium in Form von Balintgruppen (50 Stunden):

Begleitend zu den Psychiatrischen und Psychosomatischen Praktika führt unser Institut Tutorien durch zur Aufarbeitung der Psychiatrie- und Psychosomatikpraktika in Form von balint-orientierter Supervision und theoretischer Aufarbeitung des Erfahrenen. Dabei werden tiefenpsychologische Prozesse besonders berücksichtigt. Diese Balintgruppenarbeit kann im Rahmen der Ausbildung zum Balintgruppenleiter als Balintgruppenselbsterfahrung anerkannt werden.

Anamnesen unter Supervision ( ab 4. Semester, 100 Stunden):

Die Teilnehmer/innen müssen 10 Anamnesen an Patient/innen (Dauer des Patientenkontaktes mit Aufarbeitung und Supervision 10 Stunden pro Patient) durchführen. Erst anschließend erhalten sie die Berechtigung zur Behandlung von Patienten.

Die Anamnesen müssen vor der Zwischenprüfung durchgeführt werden.

Technik der Tiefenpsychologie in Form von kasuistischer Begleitung der Patientenbehandlung ( ab 3. Jahr,  80 Stunden):

Die Patientenbehandlungen werden in kasuistischen Gruppenseminaren, möglichst in Gruppen mit maximal 6 TeilnehmerInnen, begleitet.

Wissenschaftliche Vorträge mit verbundenen Seminaren (ab 1. Jahr,  150 Stunden):

Die Ausbildungsteilnehmer/innen sind zur Teilnahme an insgesamt 150 Stunden wissenschaftlicher Vorträge und anschließender Seminare verpflichtet, welche vom Institut organisiert werden, wobei bis zu 75 Stunden außerhalb des TIB auf eigene Kosten wahrgenommen werden können.

Qualitätskontrolle (30 Stunden):

Es finden in Form von alljährlich stattfindenden Institutsversammlungen mit allen Mitgliedern und Ausbildungsteilnehmer/innen regelmäßig Qualitätskontrollen des Unterrichtes statt. Die Mitglieder können damit Einfluss auf Inhalt und Form der Ausbildung nehmen.

Vorbereitung zur schriftlichen Prüfung (ab 5. Jahr,  140 Stunden):

Zur Unterstützung des eigenen Literaturstudiums zur Vorbereitung der schriftlichen Prüfung finden Ende des 5. Ausbildungsjahres mehrere Kurse zur Vertiefung des in der schriftlichen Prüfung benötigten Wissens (Intensiv-Vorbereitungskurse, 40 Stunden) statt.

Abschlusskolloquium (ab 5. Jahr, 150 Stunden):

Die Auszubildenden bringen zum Abschluss der Ausbildung sechs schriftliche Behandlungsfälle ein, unter Gruppensupervision (20 Stunden, i.d.R. nicht unter 4 TeilnehmerInnen) mit Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Tiefenpsychologie. Diese müssen zur Prüfung eingereicht werden. Zwei dieser Ausbildungsfälle dienen als Grundlage unserer mündlichen Prüfung. Zur Vorbereitung der Prüfung findet im Abschlussjahr neben geführtem eigenen Literaturstudium und der Erarbeitung der Behandlungsfälle sowie der Vermittlung der gängigen neuesten Literatur zur Tiefenpsychologie die Diskussion eines Prüfungsfalles in einem öffentlichen Kolloquium mit Ausbildungsteilnehmer/innen und Ausbilder/innen des TIB statt.

3.5. Patientenbehandlung unter Supervision

Nach 2 ½ Jahren kann mit der Patientenbehandlung unter Supervision begonnen werden, wobei 50 Stunden Einzelsupervision, 30 Stunden Einzelsupervision in der Lehrpraxis, 70 bis maximal 100 Stunden Gruppensupervision durchzuführen sind.

Die Patientenbehandlung von 600 Stunden unter 150-180 Stunden Supervision umfasst die selbstständige Durchführung von diagnostischen Untersuchungen und Behandlung von Patient/innen mit unterschiedlichen Störungen in geeigneten Einrichtungen entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sie dient dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patient/innen mit Störungen von Krankheitswert.

Es müssen mindestens 600 Behandlungsstunden unter mindestens 150 Stunden Supervision bei mindestens 15 Patient/innen durchgeführt werden. Mindestens 50 Stunden Supervision müssen in Form von Einzelsupervision durchgeführt werden. Die Gruppensupervision sollte aus vier Teilnehmer/innen bestehen.

Die Supervisionsstunden sind bei mindestens drei Supervisor/innen abzuleisten und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen.

Es können nur diejenigen Supervisionen anerkannt werden, die bei anerkannten Supervisor/innen des TIB gemäß des AprV durchgeführt wurden.

Der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Krankenbehandlung unter Supervision wird auf dem Formblatt bestätigt und in das Studienbuch eingetragen.

Die Zuweisung der Patient/innen erfolgt durch die Institutsambulanz des TIB oder durch kooperierende ambulante Ausbildungspraxen und -einrichtungen.

Der/die Ausbildungsteilnehmer/in soll Patienten mit unterschiedlichen Störungen von Krankheitswert behandeln, um Kenntnisse und Erfahrungen bei einem möglichst breiten Störungsspektrum zu gewährleisten. Es sollen sowohl Kurzzeittherapien, Langzeittherapien, Paar- und Familientherapien als auch Kriseninterventionen durchgeführt werden.

Einzel – und Gruppensupervision über die angebotenen Sitzungsstunden hinaus müssen in Absprache mit dem jeweiligen Supervisor durch den/die  Ausbildungsteilnehmer/in getragen werden.

Absagen  müssen 48 Stunden vorher beim Supervisor erfolgen, Wenn keine Absage erfolgt, ist das volle Honorar  fällig,  wobei der Anteil an der Gruppensupervision 20 EUR pro 45 Minuten beträgt.  Bei Absagen innerhalb von 48 Std. sind 50% = 10 EUR fällig. Der Supervisor rechnet immer das volle  Honorar ab und meldet Ausfallstunden dem Kassenwart, der wiederum die Ausfallgebühr von der Rückvergütung abzieht.

Die Dauer der Gruppensupervision hängt von der Anzahl der Teilnehmer/innen ab.

3.6 . Theorie und Praxis der Gruppentherapie

Sie umfasst 80 Stunden Selbsterfahrungsgruppe, 48 Stunden Theorie, 120 Stunden Co-Therapie in laufender Gruppentherapie mit 40 Stunden Supervision in Kleingruppen

Insgesamt müssen 288 Stunden ohne Fehlzeiten absolviert werden.

- Es werden (teils im Theoriestudium, teils in eigener Behandlung als Co-Therapeut/in in Gruppentherapiebehandlungen unter Supervision)  die Bausteine zur Zusatzqualifikation zum Gruppentherapeuten zur Durchführung und Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erworben.

- Der praktische Teil (Co-Therapie unter Supervision) kann nach der Approbation durchgeführt werden. Die Aquisition einer Therapiegruppe, bei welcher der Ausbildungsteilnehmer als Co-Therapeut teilnehmen kann, obliegt der Verantwortung der Ausbildungsteilnehmer. Die Vergütung der Co-Therapien erfolgt nicht über das TIB.

- Die Auszubildenden müssen an dem Ausbildungsteil „Theorie und Praxis der Gruppentherapie” vollständig teilnehmen (insgesamt 288 Stunden), um von der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Approbation zur Durchführung „Gruppentherapie” als kassenärztliche Leistung anerkannt zu werden.

3.7. Übende Verfahren

Es werden in zwei Kursen mit jeweils 16 Stunden (teilweise integriert in die theoretische Ausbildung) im Abstand von 6 Monaten die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung bei der KV erworben. Dafür sind 32 Stunden ohne Fehlzeiten zu absolvieren.

Die Auszubildenden müssen am Ausbildungsteil „Übende Verfahren” vollständig, d.h. ohne Fehlzeiten teilnehmen, um von der KV nach der Approbation zur Durchführung „Übende Verfahren” als kassenärztliche Leistung berechtigt zu werden.

4. Verbindlichkeit der beschriebenen Ausbildung

Die beschriebene Ausbildung orientiert sich an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychotherapeutinnen/ten sowie derer Auslegung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Änderungen, welche durch neue Gesetzesvorgaben und/oder die Auslegung durch die nachgeordneten Organe, sowie durch die Psychotherapeutenkammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) von uns verlangt werden, werden auch entgegen der obigen Ausbildungsrichtlinien durchgeführt.

Das TIB behält sich vor, Teile der Ausbildung zur Optimierung der Ausbildung und zur Qualitätssicherung anzupassen.

Fragen zur Ausbildung  und zum Curriculum bitte an

Dipl.-Psych. Dr. Harald Scheurer; Tel.: 0621-442785

E-Mail: Familie_Scheurer@t-online.de