Ausbildungsordnung des TIB


Ausbildungsordnung für Ärzte zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie fachgebunden

Stand November 2008

1. Organisation der Ausbildung

1.1. Ausbildungsgang
Die Ausbildung orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Baden-Württemberg. Zusatzmodule für abweichende Bestimmungen anderer Ärztekammern können zu dem angebotenen Curriculum zusätzlich erworben werden.
Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung ist die Approbation und der Nachweis der Weiterbildung in einem somatischen Facharztgebiet, bzw. eine durch die Ärztekammer anerkannte Qualifikation im Ausland oder der Nachweis der Weiterbildung in den Fächern Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie eine ausreichende klinische Erfahrung im Umgang mit Patienten.
Die Inhalte der Zusatzweiterbildung fachgebundene Psychotherapie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Desweiteren umfasst die Zusatzweiterbildung fachgebundene Psychotherapie in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.

Obwohl das TIB die Weiterbildungsqualifikation besitzt weisen wir vorsorglich darauf hin, dass in der WBO 2006 §4 Abs. 8 vorgeschrieben ist, dass, sofern die Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen vorschreibt ist eine vorherige Anerkennung des Kurses und dessen Leiters durch die Bezirksärztekammer erforderlich. Der Erwerb des Zusatztitels “Fachgebundene Psychotherapie” bei der Ärztekammer ist erst nach Abschluss der Facharztweiterbildung möglich.

1.2. Formales Ziel
Formales Ziel ist die Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie-fachgebunden
Nach Abschluss der Ausbildung wird durch die Ärztekammer eine Prüfung durchgeführt. Der/die Absolvent/in des TIB erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung die Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Diese berechtigt zur Abrechnung der Ziffern des Kapitels 35 des EBM und beinhaltet auch die Abrechnung der Ziffern der Psychosomatischen Grundversorgung (Zur Gruppentherapie siehe unten).Sie befähigt zur fachgebundenen Erkennung und psychotherapeutische Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen.

1.3. Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung erfolgt derzeit in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung mit einem derzeitigen Gesamtumfang von ca. 550 Stunden. Sie endet mit der Prüfung bei der Ärztekammer und der Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Eine Verlängerung über den vorgeschriebenen Ausbildungsrahmen hinaus muss durch das TIB bestätigt werden. Kosten, welche darüberhinaus entstehen, müssen von den Weiterbildungsteilnehmer/innen getragen werden.
Es werden maximal 20 Teilnehmer pro Ausbildungsgang angenommen. Sie bilden für die Zeit der theoretischen Ausbildung eine gemeinsame Ausbildungsgruppe. Die Veranstaltungen finden berufsbegleitend als Wochenendseminaren und – in Absprache – als Abendveranstaltungen innerhalb der Woche statt. Gasthörer können an einzelnen Ausbildungsbausteinen teilnehmen.
1.4. Inhaltliches Ziel
Inhaltliches Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um die Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit psychischen Störungen mit Krankheitswert und deren Ursachen sowie die Behandlung psychischer Folgen körperlicher Erkrankungen auf der wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlage der Psychotherapie eigenständig und selbstverantwortlich unter Berücksichtigung der somatischen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten durchzuführen.
Die Auszubildenden sollen in der Lage sein, sowohl im präventiven, kurativen als auch rehabilitativen Bereich der psychischen Leiden, Störungen, Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen wissenschaftlich kompetent zu handeln, die Grenzen des Fachgebietes zu erkennen und mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen eigenverantwortlich und kooperativ zusammenzuarbeiten.

Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an der Weiterbildungsordnung, den Weiterbildungsrichtlinien sowie den Psychotherapierichtlinien.

1.5. Inhaltliche Durchführung
Die Ausbildung umfasst derzeit 428 bzw. 493 Stunden, je nach Einzel- oder Grupppenselbsterfahrung und gliedert sich in
Theoretische Weiterbildung
– 140 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlich-keitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezi-elle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopatholo-gie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomati-schen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren.
– Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
– 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung
– 20 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit
Diagnostik
– 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung
– 30 Doppelstunden Fallseminar und Kasuistik
– 240 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle
Selbsterfahrung
– 75 Stunden kontinuierliche Einzelselbsterfahrung oder 70 kontinuierliche Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
Aufnahmegespräche, regelmäßige Ausbildungsgespräche und Abschlusscolloquium.

1.6. Orte der Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet derzeit in der Klinik Bad Herrenalb (Bad Herrenalb, Kurpromenade 42), in der Heidelberger Lehrambulanz (Heidelberg, Rohrbacherstr. 87) und in Mannheim statt.
Die weiterführende Ausbildung findet in Absprache mit den Auszubildenden in durch die Ambulanz des TIB benannten und durch das Regierungspräsidium anerkannten Lehrpraxen in Baden-Württemberg statt.

1.7. Betreuung während der Ausbildung
Die persönliche Betreuung bis zum Beginn der theoretischen Ausbildung übernimmt der/die jeweilige Erstinterviewer/in.
Für die persönliche und individuelle Betreuung unserer Ausbildungsteilnehmer/innen während der Ausbildung stehen die beiden Leiter der jeweiligen Gruppenselbsterfahrung als Mentoren zur Verfügung. Sie begleiten die Ausbildungskandidatinnen/ten ihrer Gruppe während der Ausbildung und stehen im Bedarfsfall bei persönlichen, fachlichen oder finanziellen Problemen für die einzelnen Ausbildungsteilnehmer/innen zur Verfügung.
Die Gruppenselbsterfahrung findet hauptsächlich ab Beginn der Ausbildung bis zum Ende des 1. Ausbildungsabschnittes statt, um mögliche eigene Problemlagen der Ausbildungsteilnehmer/innen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Abhilfe zu schaffen.
Die fortlaufenden Balintgruppen bieten weitere Möglichkeiten zur Bearbeitung von eigenen Konflikten in der Behandlung vom Patienten und können bei Bedarf auch von den Ausbildungsteilnehmer/innen des Folgekurses genutzt werden.
Ab der Zwischenprüfung führen die Auszubildenden mit dem/der jeweiligen Lehrpraxen-inhaber/in und gegebenenfalls einem weiteren TIB-Mitglied einmal pro Jahr ein Ausbildungsgespräch durch, zur Überprüfung des Standes der Ausbildung und Problemen in Behandlungen oder in formalen Abläufen. Die Lehrpraxeninhaber tauschen sich dabei im Vorfeld eines solchen Gespräches mit den Supervisor/innen der/des jeweiligen Auszubildenden aus. Informationen aus den Gruppen – und Einzelselbsterfahrungen bleiben vertraulich und dürfen für ein solches Gespräch nicht hinzugezogen werden.
Zwei Institutsversammlungen im Jahr (Treffen aller laufenden Kurse mit den Mitgliedern und Dozentinnen/ten des Instituts) ermöglichen einen kursübergreifenden Austausch.

2. Formaler Ablauf der Ausbildung

2.1. Zulassung
Zulassungsvoraussetzung ist die Facharztanerkennung in einem somatischen Facharztgebiet, bzw. eine durch die Ärztekammer anerkannte Qualifikation im Ausland oder der Nachweis der Weiterbildung in den Fächern Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie eine ausreichende klinische Erfahrung im Umgang mit Patienten.
Die Bewerber/innen stellen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung an das TIB mit tabellarischem Lebenslauf einer Kopie der Facharztanerkennung oder einer Bestätigung der Weiterbildung sowie einem Passfoto. Jede/r Ausbildungskandidat/in führt zur Überprüfung der persönlichen Eignung für die angebotene Ausbildung zwei kostenpflichtige Zulassungsgespräche bei Dozent/innen des TIB durch und wird für die Ausbildung zugelassen, wenn kein Einspruch erfolgt.
Die Zusage zur Ausbildung erfolgt schriftlich. In strittigen Fällen trifft der Zulassungsausschuss des TIB die Entscheidung zur Zulassung.
Mit Beginn der Ausbildung bestätigt der/die Ausbildungsteilnehmer/in durch die Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag die Einhaltung der Ausbildungsrichtlinien, des Lehrplans und des Curriculums und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltender Anordnungen und der übergeordneten Verpflichtungen (Schweigepflicht über alle Informationen in den Selbsterfahrungsgruppen und über die Patienten).
Weiter verpflichtet sich der/die Auszubildende, die Kosten der Ausbildung (s.u.) zu tragen.
Das TIB verpflichtet sich zur Durchführung aller obligaten Ausbildungsbausteine. Bei Nichteinhaltung besteht für die/den Auszubildende/n ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Ausbildungsverhältnis kann durch das TIB gekündigt werden, wenn der/die Auszubildende gegen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in gravierendem Maße verstößt, seinen finanziellen Verpflichtungen oder seinen Ausbildungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Die Kündigung wird durch den Vorstand ausgesprochen. Innerhalb von drei Monaten kann der Ausbildungsteilnehmer Widerspruch beim Ausbildungsausschuss einlegen, der mit einfacher Mehrheit abschließend entscheidet.
Zur Absicherung der haftungsrechtlichen Risiken schließt das TIB für die Ausbildungsteilnehmer eine berufliche Haftpflichtversicherung ab, die allerdings grobe Fahrlässigkeit durch die Ausbildungsteilnehmer ausschließt.

2.2. Zwischenprüfung Nach Teilnahme an mindestens 100 Stunden der theoretischen Ausbildung und              10 Patienten-Anamnesen sind die Ausbildungsteilnehmer zur Zwischenprüfung berechtigt. Die Prüfung erfolgt formlos durch Einreichung der entsprechenden Qualifikationen. Bei massiven Zweifeln an der Eignung eines/einer Ausbildungskandidaten/in zur Durchführung von Therapien an Patienten können Auflagen in Form eines weitergehenden Abschlusses der Selbsterfahrung und/oder der Theorie erfolgen.

2.3.Vorausstzung für die Prüfung
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Prüfung bei der Ärztekammer.
Zur Teilnahme an der Prüfung müssen die Ausbildungsinhalte in einem Ausbildungsbuch bzw. durch entsprechende Teilnahmebelege dokumentiert und anerkannt sein. Die therapeutische und praktische Ausbildung in den Methoden der tiefenpsychologischen Psychotherapie kann nur durch vom Institut bestellte Ausbilder (Dozentinnen/ten, Supervisoren/innen und Selbsterfahrungsleiter/innen) erfolgen, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt sind.
Alle Behandlungsfälle, die von den Auszubildenden während ihrer Zusatzausbildung behandelt werden, müssen von anerkannten Supervisoren/innen supervidiert werden. Die Ausbildungsteilnehmer/innen sind verpflichtet, ihre Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Kursen, Praktika sowie den weiteren Wahlangeboten in Form von Einzelnachweisen oder durch Eintragung in das Ausbildungsbuch zu dokumentieren.
Anschließende Bescheinigungen über erreichte Ausbildungsziele zur Weitergabe an die zuständige Ärztekammer müssen grundsätzlich durch die Institutsleitung legitimiert werden.
Bei notwendiger Wiederholung der Prüfung muss der/die Auszubildende die durch zusätzlich erforderliche Weiterbildungsteilnahme entstehenden Kosten zusätzlich zu den Gesamtkosten der Weiterbildung tragen

2.4. Vertretung der Ausbildungskandidaten/tinnen
Es finden jährlich zwei Institutsvollversammlungen mit den Auszubildenden statt. Die Auszubildenden wählen pro Jahrgang eine Vertreterin/einen Vertreter, welche/r die Interessen der Auszubildenden gegenüber dem Ausbildungsausschuss, dem Vorstand und dem Verein vertritt.

2.5. Kosten der Ausbildung
Die beim TIB e.V. entstehenden Gesamtkosten der Ausbildung werden über die monatlichen Beiträge der Teilnehmer und über die Vergütung für die von den Teilnehmern durchgeführten Ausbildungstherapien finanziert. Mit diesen Einnahmen deckt das Institut alle theoretischen und praktischen Bausteine ab, einschließlich der vorgeschriebenen Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung , die vorgeschriebenen Supervisionsstunden.
Die Prüfungsgebühren sind darin nicht enthalten und von den Teilnehmer/innen unmittelbar an die zuständige Stelle zu entrichten.
Die während der Ausbildung durch Teilnehmer-Beiträge aufzubringenden Kosten der Weiterbildung belaufen sich auf maximal 9700,- € bei Wahl der Option „Gruppenselbsterfahrung“ , bei der Wahl der Option „Einzelselbsterfahrung“ auf 14300,- €. Die Gesamtkosten sind in Form von monatlichen Abschlagszahlungen über den Zeitraum von 3 Jahren zahlbar.
Für den Fall eines Zahlungsverzuges fallen neben den fälligen Mahngebühren Verzugszinsen an, welche den marktgängigen Zinsen entsprechen.
Die Einnahmen aus den Ausbildungstherapien der Teilnehmer stehen dem TIB e.V. zu. Das TIB verpflichtet sich, den nicht zur Bestreitung der Ausbildungskosten sowie der Praxiskosten erforderlichen Teil der Einnahmen aus den Ausbildungstherapien an die Teilnehmer/innen auszubezahlen.
Der genaue Betrag dieser Zahlung ist von der Punktwertentwicklung und der Gruppengröße abhängig und wird vom Vorstand des TIB e.V. nach billigem Ermessen festgelegt.

2.6. Bankverbindung
Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Mannheim
Konto-Nr.: 0006042171 (BLZ 670 906 17)
Empfänger: „Tiefenpsychologisches Institut Baden”

3. Formale Struktur der Ausbildungsbausteine

3.1. Theoretische Grundausbildung
Die theoretische Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst 140 Unterrichtsstunden.
- Der erste Abschnitt umfasst die Ausbildung von theoretischen
Grundkenntnissen (1. Ausbildungsjahr).
- Der zweite Abschnitt umfasst die Ausbildung zur Erlangung vertiefter
theoretischer Kenntnisse der Tiefenpsychologie (2. und 3. Ausbildungsjahr).
In diesem Ausbildungsteil werden Grundlagen der integrativen Diagnostik, der therapeutischen Methoden und der Behandlung von Patienten in Vorlesungen, Seminaren und Übungen gelehrt.

3.2. Selbsterfahrung
Die Auszubildenden sind verpflichten zur Selbsterfahrung. Dies kann als Einzelselbsterfahrung (mindestens 75 Stunden) oder in einer Selbsterfahrungsgruppe stattfinden (70 Doppelstunden)
Die Teilnehmer müssen bis zur Vorprüfung zumindest die Hälfte der geforderten Selbsterfahrungsstunden nachweisen.
Zwischen Selbsterfahrungsleiter/in und Auszubildender/Auszubildendem dürfen keine verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen.

3.3. Institutsambulanz
3.3.1 Praktische Tätigkeit
Die Teilnehmer/innen müssen 10 Anamnesen an Patient/innen durchführen. Erst anschließend erhalten sie die Berechtigung zur Behandlung von Patienten.
Die Anamnesen müssen vor der Zwischenprüfung durchgeführt werden.
Technik der Tiefenpsychologie in Form von kasuistischer Begleitung der Patientenbehandlung 30 Stunden und Fallseminaren 30 Stunden
Die Patientenbehandlungen werden in kasuistischen Gruppenseminaren, möglichst in Gruppen mit maximal 6 TeilnehmerInnen, begleitet.
Qualitätskontrollen finden in Form von alljährlich stattfindenden Institutsversammlungen mit allen Mitgliedern und Ausbildungsteilnehmer/innen regelmäßig statt. Die Mitglieder können damit Einfluss auf Inhalt und Form der Ausbildung nehmen.
Abschlusskolloquium
Die Auszubildenden bringen zum Abschluss der Ausbildung 3 schriftliche Behandlungsfälle ein, unter Supervision mit Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Tiefenpsychologie. Diese müssen u.U zur Prüfung eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Prüfung findet im Abschlussjahr neben geführtem eigenen Literaturstudium und der Erarbeitung der Behandlungsfälle sowie der Vermittlung der gängigen neuesten Literatur zur Tiefenpsychologie die Diskussion eines Prüfungsfalles in einem öffentlichen Kolloquium mit Ausbildungsteilnehmer/innen und Ausbilder/innen des TIB statt.
3.3.2 Patientenbehandlung unter Supervision
Nach erstellen der 10 supervidierten ( 10 Stunden Einzelsupervision) Anamnesen kann mit der Patientenbehandlung unter Supervision begonnen werden, wobei 30 Stunden Einzelsupervision und 30 Stunden Gruppensupervision durchzuführen sind.
Die Patientenbehandlung von 240 Stunden unter 60 Stunden Supervision umfasst die selbstständige Durchführung von diagnostischen Untersuchungen und Behandlung von Patienten mit unterschiedlichen Störungen. Sie dient dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von PatientInnen mit Störungen von Krankheitswert.
Es müssen mindestens 240 Behandlungsstunden unter mindestens 60 Stunden Supervision bei mindestens 3abgeschlossenen Behandlungsfällen durchgeführt werden. Die Supervision sollte in Form von Einzelsupervision und Gruppensupervision aus vier TeilnehmerInnen durchgeführt werden.
Die Supervisionsstunden sind bei mindestens zwei Supervisor/innen abzuleisten und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen.
Es können nur diejenigen Supervisionen anerkannt werden, die bei anerkannten Supervisor/innen des TIB gemäß des AprV durchgeführt wurden.
Der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Krankenbehandlung unter Supervision wird auf dem Formblatt bestätigt und in das Studienbuch eingetragen.
Die Zuweisung der Patient/innen erfolgt durch die Institutsambulanz des TIB oder durch kooperierende ambulante Ausbildungspraxen und -einrichtungen.
Der/die Ausbildungsteilnehmer/in soll Patienten mit unterschiedlichen Störungen von Krankheitswert behandeln, um Kenntnisse und Erfahrungen bei einem möglichst breiten Störungsspektrum zu gewährleisten. Es sollen sowohl Kurzzeittherapien, Langzeittherapien, Paar- und Familientherapien als auch Kriseninterventionen durchgeführt werden.
Einzel – und Gruppensupervision über die angebotenen Sitzungsstunden hinaus müssen in Absprache mit dem jeweiligen Supervisor durch den/die Ausbildungsteilnehmer/in getragen werden.

3.4. Theorie und Praxis der Gruppentherapie
Die Theorie, die Selbsterfahrung und die Supervision zur Ausbildung in Gruppentherapie sind als Zusatzmodul während der Ausbildung belegbar.
Sie umfasst 80 Stunden Selbsterfahrungsgruppe, 48 Stunden Theorie, 120 Stunden Co-Therapie in laufender Gruppentherapie mit 40 Stunden Supervision in Kleingruppen
Insgesamt müssen 288 Stunden ohne Fehlzeiten absolviert werden.
- Es werden – teils in Theoriestudium, teils in eigener Behandlung als Co-Therapeut/in in Gruppentherapiebehandlungen unter Supervision – die Bausteine zur Zusatzqualifikation zum Gruppentherapeuten zur Durchführung und Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erworben.
- Der praktische Teil (Co-Therapie unter Supervision) kann nach der Approbation durchgeführt werden. Die Akquisition einer Therapiegruppe, bei welcher der Ausbildungsteilnehmer als Co-Therapeut teilnehmen kann, obliegt der Verantwortung der Ausbildungsteilnehmer. Die Vergütung der Co-Therapien erfolgt nicht über das TIB.
- Die Auszubildenden müssen an dem Ausbildungsteil „Theorie und Praxis der Gruppentherapie” vollständig teilnehmen (insgesamt 288 Stunden), um von der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Approbation zur Durchführung „Gruppentherapie” als kassenärztliche Leistung anerkannt zu werden.

3.5. Übende Verfahren
Es werden in zwei Kursen mit jeweils 16 Stunden (teilweise integriert in die theoretische Ausbildung) im Abstand von 6 Monaten die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung bei der KV erworben. Dafür sind 32 Stunden ohne Fehlzeiten zu absolvieren.
Die Auszubildenden müssen am Ausbildungsteil „Übende Verfahren” vollständig, d.h. ohne Fehlzeiten, teilnehmen, um von der KV nach der Approbation zur Durchführung „Übende Verfahren” als kassenärztliche Leistung berechtigt zu werden.
4. Verbindlichkeit der beschriebenen Ausbildung
Die beschriebene Ausbildung orientiert sich an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychotherapeutinnen/ten sowie derer Auslegung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Änderungen, welche durch neue Gesetzesvorgaben und/oder die Auslegung durch die nachgeordneten Organe, sowie durch die Psychotherapeutenkammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) von uns verlangt werden, werden auch entgegen der obigen Ausbildungsrichtlinien durchgeführt.
Das TIB behält sich vor, Teile der Ausbildung zur Optimierung der Ausbildung und zur Qualitätssicherung anzupassen.

Weiterbildungsordnung (als pdf)

Fachgebundene Psychotherapie (als pdf)